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Bildungsprämie



Die Bildungsprämie besteht aus einem Prämiengutschein, der für jeden Erwerbstätigen bis zu einem bestimmten Einkommen einen Teil der Weiterbildungskosten übernimmt. Damit möchte der Staat finanzielle Anreize für die individuelle Weiterbildung setzen.

Wer wird gefördert?


Jeder Erwerbstätige, also Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige oder Berufsrückkehrer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten.

Was wird gefördert?


Grundsätzlich werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Zum Beispiel Lehrgänge für PC-Programme, Kompakt-Sprachkurse, fachspezifische Fortbildungen oder Grundlagenkurse für Existenzgründer.

In welcher Höhe wird gefördert?


Es werden 50 Prozent der Lehrgangskosten übernommen, maximal bis zu 500 Euro. Beispielsweise erhalten Sie bei einer Kursgebühr von 1.000 Euro also 500 Euro vom Staat dazu.

Ihr Ansprechpartner:


Wenden Sie sich an eine der bundesweit über 400 Beratungsstellen für die Bildungsprämie. Ihre zuständige Stelle finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter Tel. 0800 2623 000.