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WeGebAU



Chancen nutzen.

 

WeGebAU steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ und ist damit ein Bildungsgutschein für eine bestimmte Gruppe beschäftigter Arbeitnehmer.

Wer wird gefördert? 

  • Sie sind über 45 Jahre und arbeiten in einem Betrieb, der weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt
  • Sie sind geringqualifiziert und erwerben mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation.
  • Sie sind qualifizierter Mitarbeiter und ihr Berufsabschluss und die letzte geförderte Weiterbildung liegen mehr als vier Jahre zurück.

    Was wird gefördert?

    • Über 45-Jährige erhalten Förderung, wenn die Weiterbildung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen.
    • Für Geringqualifizierte werden Maßnahmen gefördert, die zu einem Berufsabschluss oder einer Teilqualifikation führen.
    • Qualifizierte Mitarbeiter werden gefördert, wenn die Weiterbildung die Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht.

    In welcher Höhe wird gefördert?
    Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten für den Lehrgang. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt sie Zuschüsse zu Fahrtkosten und zum Arbeitsentgelt.

    Ihr Ansprechpartner:
    Wenden Sie sich an den Arbeitsberater ihrer zuständigen Arbeitsagentur an ihrem Wohnort. Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service.

 

 

 

 

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